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   LSG Hessen, 27.07.2022 - L 4 KA 19/22   

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LSG Hessen, 27.07.2022 - L 4 KA 19/22 (https://dejure.org/2022,35108)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27.07.2022 - L 4 KA 19/22 (https://dejure.org/2022,35108)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27. Juli 2022 - L 4 KA 19/22 (https://dejure.org/2022,35108)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2023, 435
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (40)

  • BSG, 12.12.2018 - B 6 KA 50/17 R

    Müssen ermächtigte Krankenhausärzte am ärztlichen Notdienst teilnehmen?

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2022 - L 4 KA 19/22
    Insbesondere bezüglich des ÄBD sei auf die Entscheidung des BSG vom 12. Dezember 2018 (B 6 KA 50/17 R) und auf die Entscheidung vom 12. Mai 1993 (6 RKa 33/92) zu verweisen.

    Die Rechtssetzungsautonomie der Beklagten als Körperschaft des öffentlichen Rechts folgt aus §§ 77 Abs. 5, 81 SGB V. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts folgt die grundsätzliche Verpflichtung eines jeden Vertragsarztes zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst allerdings nicht aus der Satzungsgewalt der KÄV, sondern aus dem Zulassungsstatus des Arztes (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - B 6 KA 50/17 R -, juris Rn. 29 m.w.N.) Die Zulassung ist ein statusbegründender Akt, der eine höchstpersönliche Rechtsposition des Vertragsarztes schafft.

    Dem entspricht die Pflicht der in freier Praxis tätigen zugelassenen Ärzte und zugelassenen medizinischen Versorgungszentren (nicht aber unmittelbar der dort angestellten Ärzte) zur Teilnahme an diesem Bereitschaftsdienst (BSG, Urteil vom 11. Dezember 2013 - B 6 KA 39/12 R - juris Rn. 14 m.w.N.; BSG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - B 6 KA 50/17 R - juris Rn. 29 mwN).

    Erst die Anknüpfung an den Status als Bündel von gesetzlich genau geregelten Verpflichtungen aus dem Sicherstellungsauftrag rechtfertigt es zudem, aufgrund der sonst eher unbestimmten Regelungen zur Rechtssetzungskompetenz der Beklagten im Bereich der Regelung des Bereitschaftsdienstes, die Vertragsärzte (zu den Anforderungen an eine berufsrechtliche Regelung des Bereitschaftsdienstes siehe nachfolgend unter 3. und 4.) einer derart in die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG eingreifenden Pflicht zu unterwerfen (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - B 6 KA 50/17 R -, juris Rn. 29-32; BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1982 - 3 C 21/81 -, juris Rn. 25 f.; a.A. Rink, a.a.O: S. 116 ff.; ders. SGb 2020, 290 (291 f.) bezüglich der Verpflichtung des Vertragsarztes).

    Infolge dieser Konstruktion ist die Satzungsgewalt oder Rechtssetzungskompetenz der Beklagten von vornherein auf die Konkretisierung der Rechte und Pflichten des Bereitschaftsdienstes bezüglich der Vertragsärzte beschränkt (vgl. im Umkehrschluss BSG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - B 6 KA 50/17 R -, juris Rn. 28 und 33).

  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 39/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Notdienst - keine Heranziehung angestellter Ärzte

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2022 - L 4 KA 19/22
    Dem entspricht die Pflicht der in freier Praxis tätigen zugelassenen Ärzte und zugelassenen medizinischen Versorgungszentren (nicht aber unmittelbar der dort angestellten Ärzte) zur Teilnahme an diesem Bereitschaftsdienst (BSG, Urteil vom 11. Dezember 2013 - B 6 KA 39/12 R - juris Rn. 14 m.w.N.; BSG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - B 6 KA 50/17 R - juris Rn. 29 mwN).

    Eine allein von der Beklagten ohne Beteiligung der Landesärztekammer erlassene Bereitschaftsdienstordnung kann Privatärzte nicht verpflichten (zum beim MVZ angestellten Arzt ausdrücklich BSG, Urteil vom 11. Dezember 2013 - B 6 KA 39/12 R - juris Rn. 13).

    Damit würde die Kassenärztliche Vereinigung aus bundesrechtlicher Perspektive den Rahmen einer zulässigen Ausgestaltung überschreiten (BSG, Urteil vom 11. Dezember 2013 - B 6 KA 39/12 R - juris Rn. 21, für den Bereich eines in einem medizinischen Versorgungszentrum angestellten Arztes).

  • VG Gelsenkirchen, 20.11.2013 - 7 K 4877/11

    Äquivalenzprinzip; Kostendeckungsprinzip; Gebührenbegriff; Härtfallregelung

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2022 - L 4 KA 19/22
    Die Umlage ist dazu bestimmt, die Kosten des Vorteils zu decken, den der einzelne Arzt aus der Durchführung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes hat (vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 20.11.2013, Az. 7 K 4877/11, Juris Rn. 59 ff.).

    Der ärztliche Bereitschaftsdienst entlastet den einzelnen Arzt von der Versorgung seiner eigenen Patienten in den Zeiten, in denen er eingerichtet ist (vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 20.11.2013, Az. 7 K 4877/11, Juris Rn. 51 ff.).

    Die Umlage ist dazu bestimmt, die Kosten des Vorteils zu decken, den der einzelne Arzt aus der Durchführung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes hat (vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 20.11.2013, Az. 7 K 4877/11, Juris Rn. 59 ff.).

  • BVerwG, 09.06.1982 - 3 C 21.81

    Arztrecht - Notfalldienst - Facharzt - Anfechtung

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2022 - L 4 KA 19/22
    Erst die Anknüpfung an den Status als Bündel von gesetzlich genau geregelten Verpflichtungen aus dem Sicherstellungsauftrag rechtfertigt es zudem, aufgrund der sonst eher unbestimmten Regelungen zur Rechtssetzungskompetenz der Beklagten im Bereich der Regelung des Bereitschaftsdienstes, die Vertragsärzte (zu den Anforderungen an eine berufsrechtliche Regelung des Bereitschaftsdienstes siehe nachfolgend unter 3. und 4.) einer derart in die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG eingreifenden Pflicht zu unterwerfen (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - B 6 KA 50/17 R -, juris Rn. 29-32; BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1982 - 3 C 21/81 -, juris Rn. 25 f.; a.A. Rink, a.a.O: S. 116 ff.; ders. SGb 2020, 290 (291 f.) bezüglich der Verpflichtung des Vertragsarztes).

    Hiervon ging auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 9. Juni 1982 - 3 C 21/81 - juris Rn. 27, zur Gemeinsamen Notdienstordnung durch Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung in Nordrhein-Westfalen aus: "An den Zuständigkeiten will und kann die gemeinsame Notfalldienstordnung nichts ändern, so daß rechtsstaatliche Bedenken auch unter diesem Gesichtspunkt nicht bestehen.".

  • BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20

    Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel")

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2022 - L 4 KA 19/22
    Die neueste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 25. März 2021 - 2 BvF 1/20, 2 BvL 4/20, 2 BvL 5/20 -, juris, "Berliner Mietendeckel") betont, dass das Grundgesetz - von der Ausnahme des Art. 109 Abs. 4 GG abgesehen - eine vollständige Verteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten entweder auf den Bund oder die Länder enthält.

    Dies hat zur Folge, dass sich der Vollzug des Bereitschaftsdienstes gemäß § 75 Abs. 1b SGB V nach Einbindung der Privatärzte als deutlich verändert darstellt, allein dadurch, dass Nichtvertragsärzte organisatorisch einzubinden sind (zum Indiziencharakter einer modifizierenden Wirkung des Landesgesetzes auf den Vollzug des Bundesgesetzes hinsichtlich der Sperrwirkung siehe BVerfG, Beschluss vom 25. März 2021 - 2 BvF 1/20, 2 BvL 4/20, 2 BvL 5/20 -, juris Rn 90, "Berliner Mietendeckel").

  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98

    Lippeverband

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2022 - L 4 KA 19/22
    Demokratisches Prinzip und Selbstverwaltung stehen unter dem Grundgesetz nicht im Gegensatz zueinander (BVerfGE 107, 59 (92) m.w.N.).

    Das erfordert, dass die Aufgaben und Handlungs-efugnisse der Organe in einem von der Volksvertretung beschlossenen Gesetz ausreichend vorherbestimmt sind und ihre Wahrung der Aufsicht personell demokratisch legitimierte Amtswalter unterliegt (BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 2002 - 2 BvL 5/98, 2 BvL 6/98 - "Emscher- und Lippeverband", zitiert nach juris Rn. 148 m.w.N).

  • BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 38/07 R

    Regelungen über erweiterte Honorarverteilung in Hessen - Vorlage an das

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2022 - L 4 KA 19/22
    Es sei in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass die Einführung einer diesbezüglichen Satzungsregelung nach Entscheidung des BSG vom 16. Juli 2008 (B 6 KA 38/07) auch keine ausreichende gesetzliche Grundlage darstellen würde.

    Bezüglich der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen ist aber hinreichend geklärt, dass das Vertragsarztrecht des SGB V sowie davon abgeleitetes Recht ihre Aufgaben und Befugnisse bundesrechtlich grundsätzlich abschließend regelt; der Bereich möglicher landesrechtlicher Aufgabenzuweisungen verbleibt allein im Rahmen des Art. 4 § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Kassenarztrecht (GKAR) vom 17. August 1955 (BGBl I 513; dazu BSG, Urteil vom 16. Juli 2008 - B 6 KA 38/07 R -, BSGE 101, 106-130, SozR 4-2500 § 85 Nr. 43, juris Rn. 35 zur Honorarverteilung; vgl. zuletzt Senatsurteil vom 30. Januar 2019 - L 4 KA 86/14 - juris, Rn. 58).

  • SG Marburg, 08.06.2020 - S 12 KA 304/19

    Ein niedergelassener Arzt, der ausschließlich privatärztlich tätig ist, kann zur

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2022 - L 4 KA 19/22
    Rechtlich führen sie neben der vertragsärztlichen Praxis eine privatärztliche Praxis (SG Marburg, Gerichtsbescheid vom 08.06.2020, Az. S 12 KA 304/19, Juris Rn. 49, vgl. weiter BSG, Urteil vom 28.05.2008, Az. B 6 KA 9/07 R, Juris Rn. 35 u. 46; BSG, Urteil vom 14.05.1997, Az. 6 RKa 25/96, Juris Rn. 33; BT-Drs.

    Entsprechende Bedenken hatte auch bereits die 12. Kammer des Sozialgerichts Marburg in einer Entscheidung aus dem Jahr 2020 ausdrücklich geäußert (SG Marburg, Gerichtsbescheid vom 08.06.2020, Az. S 12 KA 304/19, Juris Rn. 52).

  • BSG, 05.05.2021 - B 6 SF 3/20 R

    Parallelentscheidung zu BSG B 6 SF 2/20 R v. 05.05.2021

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2022 - L 4 KA 19/22
    Trotz der weitflächigen Überschneidung beim Adressatenkreis handelt es sich um zwei voneinander zu unterscheidende Materien, nämlich einmal um den Bereitschaftsdienst als Teil der Sozialversicherung, für den der Bund die Gesetzeskompetenz hat, und zum anderen den Bereitschaftsdienst als Teil des ärztlichen Berufsrechts, der in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt (vgl. hierzu Rink, Die Pflicht zur Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst, 2020, S. 64 ff., 82, 83; vgl. auch BSG, Beschlüsse vom 5. Mai 2021 - B 6 SF 3/20 R - u.a., juris Rn. 38 f.).

    Weiter ist der Landesärztekammer in der Berufsordnung die Möglichkeit genommen worden, einen eigenen Dienst zu organisieren, mit der Kassenärztlichen Vereinigung bei der Verabschiedung einer BDO zusammenzuwirken und auf die einzelfallbezogene Einteilung von Ärzten - etwa durch das Erfordernis eines Einvernehmens bei Privatärzten - Einfluss zu nehmen (vgl. BSG, Beschlüsse vom 5. Mai 2021 - B 6 SF 3/20 R u.a. -, juris Rn 36).

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2022 - L 4 KA 19/22
    Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 28. Mai 1993, 2 BvF 2/90) dürfe der Bund gerade im Bereich des Gesundheitswesens eine nur begrenzte Kompetenz nicht durch Berufung auf Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG ausweiten.

    Wenn nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 28. Mai 1993, 2 BvF 2/90) bereits hinsichtlich von Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 Einschränkungen in Bezug auf die Auslegung des Begriffs der öffentlichen Fürsorge vorzunehmen seien, da "dem Bund für das Gesundheitswesen" gemäß der Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 und 19 a Grundgesetz "nur in eingeschränktem Maße Gesetzgebungskompetenzen zuzuweisen" seien, weshalb dies "nicht durch eine erweiterte Auslegung der Gesetzgebungskompetenz für die öffentliche Fürsorge" nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG unterlaufen werden dürfe, so gelte dies richtigerweise auch hinsichtlich des Anwendungsbereichs des Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG.

  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 40/07 R

    Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen - gesetzliche

  • BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12

    Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz -

  • BVerfG, 12.07.2017 - 1 BvR 2222/12

    Verfassungsbeschwerden gegen die Beitragspflicht für Pflichtmitglieder der

  • BVerfG, 06.05.2014 - 2 BvR 1139/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Weinabgaben auf Bundes- und Landesebene

  • BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 9/07 R

    Bewertungsausschuss - angemessene Höhe der Vergütung psychotherapeutischer

  • BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 47/14 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Verfassungswidrigkeit der

  • BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 25/96

    Punktmengengrenze - Vetragszahnarzt - Absenkung

  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 C 17.15

    Beamter; Disziplinarklage; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarurteil;

  • BSG, 11.12.2019 - B 6 KA 12/18 R

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Erweiterte Honorarverteilung - Ermittlung

  • LSG Sachsen, 03.12.2019 - L 8 SO 94/19

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

  • BVerwG, 12.12.1972 - I C 30.69

    Rechtsmittel

  • BSG, 12.05.1993 - 6 RKa 33/92

    Fuhrkostenbeitrag - Ärztlicher Notfalldienst - Nichtkassenarzt

  • BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 2/92

    Zuständigkeit - Aufteilung - Antrag - Befreiung - Notfalldienst - Kassenarzt

  • LSG Hessen, 11.04.2018 - L 4 KA 2/15

    Beitragsbemessung darf nicht nur auf Umsatz abstellen

  • LSG Hessen, 17.03.2022 - L 4 KA 3/22

    Vertragsarztrecht (SGB V)

  • LSG Hessen, 30.01.2019 - L 4 KA 86/14

    Verfassungsmäßigkeit der Neufassung der "Grundsätze der Erweiterten

  • LSG Hessen, 06.06.2018 - L 4 KA 1/17

    Praxisverlegung abgelehnt: Psychotherapeutin erstreitet Teilerfolg

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2021 - L 3 KA 60/18

    Honorarkürzung für die Tätigkeit eines in Teilzeit angestellten Radiologen;

  • VGH Hessen, 11.11.2011 - 7 A 203/11

    Nichtexistenz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts aufgrund Fehlern bei der

  • VG Gießen, 20.10.2010 - 21 K 3235/09

    Berufspflichten eines Arztes im Notdienst

  • VGH Hessen, 02.12.2021 - 7 E 2166/21

    Heranziehung von Privatärzten zu den Kosten des Ärztlichen Bereitschaftsdiensts

  • VGH Bayern, 06.07.1978 - 171 XI/76
  • BVerfG, 16.07.2004 - 1 BvR 1127/01

    Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Versagung

  • BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 24/00 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Qualifikationsanforderung -

  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 23/97 R

    Erbringung und Abrechnung bestimmter zytologischer Leistungen -

  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 12/99 R

    Einführung von Qualifikationsanforderungen in der vertragsärztlichen Versorgung

  • BSG, 30.10.2013 - B 6 KA 1/13 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Satzung - Aufbringung der Mittel - Benennung in

  • BVerwG, 18.12.2013 - 3 B 35.13

    Heranziehung zum Notfalldienst; nebenberufliche Privatpraxis; Heilkunde

  • VG Düsseldorf, 21.11.2016 - 7 K 3288/16

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Facharztes für innere Medizin zum

  • BSG, 05.05.2021 - B 6 SF 11/20 R

    Heranziehung von nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärzten zu

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